Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Besteht auch in einem solchen Fall die freiwillige gesetzliche KV während der Elternzeit?
Ja, diese Möglichkeit besteht, da die Mitlgiedschaft gem. § 192 Abs. 1 Nr.2 GB V fortbesteht.
2.Muss die freiwillige gesetzliche KV bei der Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt werden?
Grundsätzlich werden gem. § 240 SGB V
in Verbindung mit der Richtlinie des GKV Spitzenverbandes sämtliche Einkommen bis zur Bemessungsgrenze berücksichtigt (§ 2 Nr. 1 der Richtlinie).
Nach § 6 der Richtlinie müssen Sie einen Nachweis über Ihre Einkünfte beibringen.
Daraus lässt sich entnehmen, dass Sie auch bei Änderungen in den Einkünften zu Ihrem Nachteil diese selbst melden und eine Herabsetzung der Beiträge verlangen können.
Wenn Sie nur über das Elterngeld verfügen, dann ist dies Ihr beitragspflichtiges Einkommen.
3.Muss ich auch den Beitrag zahlen, wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe?
In diesem Fall können Sie die Herabsetzung auf den Mindesbetrag verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 04.07.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
05.07.2014 | 18:37
Das heisst: ich muss die Einstufung als freiwillig gesetzlich versicherte akzeptieren obwohl ich weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft jemals die Beitragsbemessungsgrenze erreicht habe bzw. erreichen werde und werde mit denen gleich gesetzt, die schon in der Vergangenheit ein so hohes Einkommen hatten, dass sie vor ihrer Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert waren?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
05.07.2014 | 18:53
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, so ist es.
Das haben Sie richtig verstanden.
So ist die gesetzliche Lage, die ich Ihnen entsprechend dargestellt habe.
Dies ist vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber so beschlossen worden.
Ein schönes Wochenende wünschend
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt