Fehlerhafte Widerrufsbelehrung???
18.06.2014 13:20
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Zusammenfassung: Zur Un-/Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung.
Wir haben ein Annuitätendarlehen bei der Schwäbisch Hall am 15.02.2011 zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen mit 10-jähriger Zinsbindung.
Nun möchte ich das Darlehen vorfristig ablösen, aber nicht die Vorfälligkeit bezahlen.
Ich habe von dem sogenannten "Widerrufsjoker" gehört und möchte wissen, ob dieser auf meinen Vertrag zutrifft.
Die Widerrufsbelehrung ist auf einem gesonderten Blatt des Vertrags ausgeführt und enthält folgende Formulierung:
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform(Brief, Fax, email) widerrufen. Die Frist beginnt nach erst, Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrages oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommenen Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen:
Wenn dem Darlehensnehmer für den weiteren Vertrag ein Rückgaberecht an Stelle eines Widerrufsrechts eingeräumt wurde, steht die Rückgabe im Folgenden dem Widerruf gleich.
Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf diesen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des Darlehensvertrags auch an den Vertrag über eine Risikolebensversicherung, sofern der Darlehensnehmer eine angebotene Risikolebensversicherung abschließt, sowie an einen Bausparvertrag (i. F.: Vertrag über eine Zusatzleistung) nicht mehr gebunden, wenn der jeweilige Vertrag über eine Zusatzleistung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.