Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann dem Inhaber eines gleichlautenden Unternehmenskennzeichens und/oder einer eingetragenen Marke ein Unterlassungsanspruch in Bezug auf die Registrierung einer Domain aus den §§ 4
,5, 14
, 15 MarkenG
aufgrund einer Markenrechtsverletzung zustehen, ggf. ergänzend auch aufgrund einer Namensrechtsverletzung aus § 12 BGB
.
In Ihrem Fall sehe ich aber das Problem, dass der Begriff BBQ-Profi zumindest für Waren und Dienstleistung in Bezug auf die Veranstaltung eines Barbecues keine bzw. nur eine sehr geringe Kennzeichnungskraft zugestanden werden kann. Ich gehe daher davon aus, dass Sie auch keine Wortmarke eingetragen bekommen haben, sondern "nur" eine Wort-Bild-Marke. Bei einer Wort-Bild-Marke ist aber regelmäßig nur die konkrete bildliche Gestaltung geschützt, nicht der reine Wortbestandteil.
Zumindest solange unter der neu registrierten Domain keine vergleichbaren Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, halte ich ein rechtliches Vorgehen hiergegen zumindest für risikoreich.
Etwas anderes kann natürlich gelten, wenn unter dieser Domain ebenfalls ein Shop mit Grill- und Barbecuezubehör betrieben wird. Dann müsste konkret geprüft werden, inwieweit hier eine Verwechslungsgefahr mit Ihrem geschützten Kennzeichen besteht. Entscheidend wäre dann insbesondere, ob der angesprochene Kundenkreis BBQ als Abkürzung für Barbecue versteht und ob aufgrund der schwachen Kennzeichnungskraft möglicherweise die Abweichung aufgrund des fehlenden Bindestrichs ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 16.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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