Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Was kann man tun?"
Ihre Eltern müssen den Sachverhalt durch eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei vor Ort überprüfen lassen, um eine konkrete Handlung vornehmen zu können, die allen Beteiligten gerecht wird. Idealerweise wird dies die Kanzlei sein, die die Regelungen zum Nießbrauch damals ausgearbeitet hat
Dazu wird es zum einen notwendig sein, den Inhalt und den Kapitalwert des Nießbrauchs zu bestimmen.
Zudem muss zum anderen die insolvenzrelevante Lebenssituation beleuchtet werden, damit es nicht zu einer sog. Insolvenzanfechtung kommt. Dies ist anzunehmen, weil die Insolvenz offenbar kurz bevorsteht und es Ihnen und Ihrer Schwester auch bereits bekannt ist.
Zudem kann der Verzicht auf das Nießbrauchrecht unangenehme steuerrechtliche Folgen haben ( z.B. Schenkungssteuer).
Für Sie wäre es wahrscheinlich am sinnvollsten, das Grundstück bereits unbelastet zu übernehmen, wenn eine Insolvenzanfechtung nicht zu befürchten wäre.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-