Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Mutter muss für Ihren Unterhalt nicht aufkommen. Sie kann ihren eigenen Unterhalt auch nur durch die Rente und den Verbrauch des Vermögens sicherstellen. Das ist die übliche Situation bei einem Heimaufenthalt.
Grundsätzlich dürfen Sie Geld von der Mutter annehmen, wenn diese Ihnen z.B. ein Geburtstagsgeschenk machen möchte. Aber andere Geldgeschenke dürften zurückgefordert werden können, wenn Ihre Mutter in nächster Zeit auch auf Sozialleistungen angewiesen sein sollte. In diesem Fall können Schenkungen zurückgefordert werden.
Das gilt insoweit auch für die Zahlungen an die weitere Verwandtschaft.
Zum Haus ist folgendes auszuführen.
Grundsätzlich würde der Verkauf des Hauses in Betracht kommen. Aber, da Sie das Haus bewohnen, könnte mit dem Sozialamt versucht werden, eine Regelung zu finden. Das ist immer Einzelfall. In der Regel könnten erforderliche Zuzahlungen erst von der Leistungsbehörde übernommen werden und später erst gezahlt werden.
Das Problem ist aber, dass Sie aufgrund Ihrer Situation nicht in der Lage sein werden, Zuzahlungen zu leisten. Würde aber von Ihnen der Verkauf verlangt werden, müssten Sie wiederum Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Das wird bei der Frage, ob das Haus irgendwann verkauft werden muss, abzuwägen sein. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt. Ein Rechtsanspruch, das Haus zu halten, besteht aber eben nicht.
Eine ganz andere Frage ist Ihre Vollmacht. Es ist nicht ganz ersichtlich, wie Ihre Mutter trotz der fortgeschrittenen Demenz über die Geldbeträge zum Verschenken verfügen kann. Hier obliegt es Ihnen als Bevollmächtigter dieses zu lenken. Das können Sie dann auch.
Sie sind im Grunde der, der hier die Geldausgaben der Mutter zu überwachen und zu steuern hat. Das sollte nun zukünftig unbedingt so gehandhabt werden, damit es zu keinen weiteren Geschenken und Geldausgaben kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg