Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Ja, ein lebenslanges Wohnrecht ist schenkungssteuerpflichtig. Dies gilt zumindest dann, wenn Sie nicht verheiratet oder in einer Partnerschaft sind.
Die Höhe der Schenkungssteuer bemisst sich nach der Miete bzw. eines Anteils am Wert der Wohnung multipliziert mit einem Faktor, der sich aus den Sterbetabellen ergibt. Dies ergibt sich aus dem Bewertungsgesetz.
2) Das Wohnrecht verkürzt den Wert der Schenkung entsprechend.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen