Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit Sie mit Ihren Freunden und Verwandten ein Arbeitsverhältnis begründen möchten, Sie diese also in Bezug auf Zeit, Art und Ort der Arbeitsleistung verbindlich anweisen möchten, macht es in der Tat Sinn, dass Sie diese als Minijobber bei der Knappschaft anmelden. Über die weiter dann fälligen Beiträge zur Berufsgenossenschaft wären diesen dann auch gesetztlich unfallversichert. In diesem Fall macht es dann auch Sinn, dass Sie sich nach einer gesonderten Haftpflichtversicherung erkundigen, falls diese z.B. die Tür Ihres Vermieters beschädigen.
Dies alles wäre nicht erforderlich, wenn es sich um eine bloße Gefälligkeit handelt. Dies würde aber letzlich vorausetzen, dass Ihre Freunde und Bekannten Ihnen unentgeltlich helfen. Dieser Konstruktion steht der von Ihnen angedachte Stundenlohn von EUR 15,00 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen