Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Von ganz entscheidender Bedeutung sind für solche Onlineshops die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Widerrufsrecht und das Impressum.
Bei Nichtbeachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben drohen insbesondere Abmahnungen anderer Onlineshop-Betreiber. Daher empfiehlt sich der (virtuelle) Gang zum Anwalt, um den bestehenden Shop regelmäßig auf rechtliche Aktualität prüfen zu lassen oder mit dem neuen Shop direkt rechtssicher und aktuell zu starten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen als Verkäufer und den einzelnen Käufern. Um nicht bei jedem einzelnen Kauf erneut einen Vertrag aushandeln zu müssen, wird auf die AGB Bezug genommen und diese Vertragsbestandteil. Käufer und Verkäufer müssen dann nur noch den Kaufgegenstand und den Kaufpreis aushandeln. Die restlichen vertraglichen Bestandteile sind durch die AGB bereits vorgegeben.
Da der Käufer beim Kauf im Onlineshop keine Möglichkeit hat, die Ware zu besichtigen, muss ihm ein besonderes Rückgaberecht, hier das Widerrufsrecht eingeräumt werden. Dies sieht das Gesetz in §§ 312 ff. BGB
und §§ 355 ff. BGB
vor. Darüber hinaus kann natürlich auch ein weiteres (Rückgabe-)Recht freiwillig eingeräumt werden.
Das Widerrufsrecht ist aber zwingend.
Gerade die Ausgestaltung des Widerrufsrecht birgt das größte Abmahnpotential in sich. Hier sind viele Einzelheiten zu beachten. Insbesondere die Widerrufsfrist hat in der Vergangenheit mehrfach für Aufregung gesorgt.
Jede Veröffentlichung, also auch Internetpräsenzen, müssen ein Impressum aufweisen. Dies stellt eine Herkunftsangabe dar, aus welcher ersichtlich werden muss, wer eigentlich für den Inhalt der Veröffentlichung, hier also des Onlineshops, verantwortlich und haftbar ist. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 TMG
. Darin ist im Detail geregelt, welche Angaben das Impressum einer Internetpräsenz enthalten muss.
Fehlen im Impressum eines Onlineshop-Betreibers entgegen der gesetzlichen Vorgaben Pflichtangaben wie das Handelsregister, die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer, liegt hierin ein Wettbewerbsverstoß, der nicht lediglich als unbeachtlich anzusehen ist.
Nach Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) werden alle Informationen als wesentlich eingestuft, die das Gemeinschaftsrecht im Bezug auf die kommerzielle Kommunikation vorsieht. Hierzu gehören nach Anhang II zu Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) auch die Pflichtangaben nach Art. 5 der Richtlinie 2000/31/EG ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"), der in § 6 TDG
umgesetzt worden ist und dem nunmehr § 5 TMG
entspricht.
Zusammenfassend und abschließend ist es daher absolut empfehlenswert, den Onlineshop regelmäßig auf rechtliche Aktualität prüfen zu lassen. Auch sollte vor der „Inbetriebnahme" eines neuen Shops dieser von einem Rechtsanwalt überprüft werden.
Überlassen Sie mir gern die weiteren Informationen und ich komme Ihrem Wunsch nach.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.04.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Leider ist der Inhalt Ihrer Antwort nicht auf unsere Anfrage bezogen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine private Personalvermittlung, die sich in Gründung befindet, müssen erstellt werden. Wir benötigen keine AGB für einen Internetshop und auch keine Rechtshinweise diesbzgl..
Ein Anwalt soll für die Personalvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen. Hierzu auch der Preisvorschlag.
Danke für die Mitteilung, ob Sie diesen Auftrag übernehmen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe Ihnen lediglich der informationshalber einige Informationen zu dem Thema geliefert.
Die Erstellung der AGB erfolgt nach Überlassung der erforderlichen Informationen.
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