Sehr geehrter Fragesteller,
leider kann ich Ihnen hier keine positive Nachricht übermitteln. Ich sehe auf der Basis Ihrer Schilderungen keine Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da es - wie Sie selbst schon schreiben - ein Vertrag für den Laden war und damit ein Vertrag zwischen zwei Unternehmern. Verbraucherschützende Vorschriften finden dann gerade keine Wirkung.
Unternehmer können auch ohne weiteres Verträge mit langjähriger Laufzeit unter Ausschluss eines ordentlichen Kündigungsrechts abschließen. Nur eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht ausgeschlossen werden.
Dass Ihr Vater schlecht deutsch versteht und Ihre Mutter den Vertrag vorschnell unterzeichnet hat, hilft leider auch nichts.
Einzig eine Anfechtung könnte in Betracht kommen. Allerdings ist hierfür ein Anfechtungsgrund erforderlich. Anfechtungsgrund wäre zum Beispiel, wenn Ihre Mutter gedacht hätte, mit Ihrer Unterschrift fordert Sie nur weitere Informationen an. Aber dies war ja gerade nicht der Fall. Dass Ihre Mutter irrigerweise davon ausging, den Vertrag noch stornieren zu können, ist leider unerheblich. Etwas anderes könnte nur ausnahmsweise geltend, wenn der Vertragspartner so einen Eindruck erweckt hätte. Dies müsste dann jedoch im Zweifelsfall bewiesen werden. Dafür stehen die Chancen schlecht, da ja gerade ein unterschriebener Vertrag vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 18.04.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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