Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der KV Unterhalt nach der 2. Einkommensgrupper der Düsseldorfer Tabelle schuldet.
Dies wären dann pro Kind monatlich 356,- EUR.
Der (neue ) Abzug von 200,- EUR in den Verdienstabrechnungen bezieht sich offenbar aus einer zusätzlichen Altersvorsorge. Eine solche zusätzliche Altersvorsorge darf aber nur in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens ( hier 112,- EUR ) in Abzug gebracht werden.
Auch ist zusätzliches Einkommen grundsätzlich hinzuzurechnen.
Den zuletzt ergangenen Steuerbescheid und die weiteren Verdienstabrechnungen ab 06/2013 sind ebenfalls herauszugeben.
Dem Kindesvater steht ein notwendiger Selbstbehalt von 1.000,- EUR zu. Dieser Betrag muss ihm verbleiben.
Ich empfehele Ihnen dringend, anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen. Gern stehe ich Ihnen für eine Vertretung zur Verfügung. ( Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann Verfahrenskostenhilfe beanstragt werden.)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen