Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben mit der Schule einen befristeten Vertrag abgeschlossen. Befristete Verträge könnne vor Ablauf der Befristung nur außerordentlich gekündigt werden aus einem wichtigen Grund.
Ihrer Sachverhaltzusammenfassung entnehme ich, dass Sie hier solche wichtigen Gründe haben bzw. sich mit der Schulleitung darüber geeinigt haben.
Bei einer solchen Fallgestaltung kann eine besondere Kündigungsfrist vereinbart werden. Hier wurden drei Monate als Kündigungsfrist vereinbart.
In diesem Fall werden dann die gesetzlichen Regelungen über die ordentlichen Kündigungsfristen angewandt. Die ordentliche Kündigungungsfrist wird immer entsprechend dem Vergütungszeitraum berechnet.
Wenn Sie also für den Unterricht immer eine monatliche Gebühr bezahlen, kann der Vertrag auch nur zum Monatsende, also (z.B.)zum 30.06 - mit Wirkung zum 01.07. gekündigt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen