Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
1. Sollte Ihre telefonisch geäußerte Bitte erwartungsgemäß ignoriert werden, können Sie - müssen dies allerdings nicht zwingend - Ihrem Mitbewerber als Nächstes eine schriftliche Aufforderung zukommen lassen und ihm eine angemessene Frist zur Unterlassung der Nutzung der Domain bzw. deren Freigabe gegenüber der Denic setzen. Verstreicht auch diese Frist, ohne dass Ihr Mitbewerber einlenkt, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtslage und ggf. der Durchführung einer Abmahnung beauftragen. Dies können Sie auch direkt tun, ohne selber nochmals tätig zu werden. Ggf. erkennt Ihr Mitbewerber aber, dass es Ihnen mit der Durchsetzung Ihrer Interessen ernst ist, wenn Sie nochmals schriftlich an ihn heran treten. Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Wird diese nicht abgegeben, kann man als nächsten Schritt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht stellen.
2. Die Kosten bemessen sich nach dem Streitwert. Dieser wiederum besteht in Ihrem Interesse an der Unterlassung einer künftigen Rechtsverletzung durch Ihren Mitbewerber. Entscheidend sind hier Faktoren wie der Wert der Domain, der Umsatz Ihres Unternehmens insbesondere unter Berücksichtigung der Zugriffe auf Ihre Internetseite, der Bekanntheit Ihres Unternehmens in Ihrem Marktsegment etc.
Die Rechtsprechung hat in erster Instanz oftmals einen Regelstreitwert von 25.000,00 € angenommen; bei Unternehmen mit internationaler Bekanntheit oftmals auch deutlich darüber (50.000,00 € und mehr). Ohne jetzt die o.g. Faktoren in Ihrem Fall beurteilen zu können, sollten Sie davon ausgehen, dass als Untergrenze ein Streitwert von ca. 10.000,00 € festgesetzt werden würde. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung beliefen sich dann auf 725,40 € netto zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt