Sehr geehrte Fragestellerin,
die Vaterschaftszuordnung für ein Kind, dessen Mutter zur Zeit der Geburt nicht verheiratet war, erfolgt entweder im Wege der Vaterschaftsanerkennung oder der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.
Da Ihr Freund bestreitet der Vater des Kindes zu sein, sollte er natürlich auch die Vaterschaft nicht anerkennen.
Im gerichtlichen Verfahren ist Ihr Freund nach entsprechender Entscheidung des Gerichts verpflichtet eine Blutentnahme zu dulden. Diese kann sogar analog §§ 386 bis 390 ZPO zwangsweise durchgesetzt werden.
Sollte die Vaterschaft festgestellt werden kann Ihr Freund die Vaterschaft nicht "ablehnen". Diese wird dann vom Gericht festgestellt.
Sie selbst sind nicht antragsberechtigt, bei einem anderen Mann eine Überprüfungd er Vaterschaft zu erreichen.
Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Martin
Rechtsanwalt