Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Ich bin als Verkäufer verpflichtet die Maklerprovision zu bezahlen ?"
Das kommt auf Ihre konkrete Vereinbarung mit dem Makler an und wem dieser der Anzeige nach die Provision auferlegen wollte. Sinnvollerweise schreibt man bereits klarstellend in der Anzeige hinzu, wer nun genau die Provision zu zahlen hat.
Ein Mäklerlohn gilt nach § 653 BGB
als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Wenn dieser die Provison nicht dem Mieter in Rechnung stellt, sondern Ihnen entspricht dies dem von der Bundesregierung geplanten "Bestellerprinzip", welches der Makler hier offenbar schon eigenständig umgesetzt hat.
Allerdings ist dieses noch gar nicht in Gesetzesform vorhanden, sodass Sie beim Makler nachhaken sollten, wieso er hier eigenmächtig eine Abweichung vom bisher üblichen Verfahren ( Provisionszahlung durch den Mieter ) zu ihren Lasten vornimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 13.01.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
In meiner Anfrage war von "Mieter" kein Thema, sondern nur ich als Verkäufer meiner Eigentumswohnung habe mündlich einen Makler beauftragt. Der Verkauf hat statt gefunden. Der Käufer ist der Meinung das er keinen Makler beauftragt hat und daher die Maklercourtage nicht zu bezahlen hat. Bin ich als V e r k ä u f e r verpflichtet, nachdem ich den Makler unter Zeugen mündlich beauftragt hat und er auch Leistungsmäßig tätig wurde, zur Zahlung verpflichtet ?? Ich habe inzwischen die Rechnung über die Maklerprovision vom Immobilienmakler erhalten. Das Verkaufobjekt (Eigentumswohnung) liegt in Bayern ca. 50 km außerhalb von München.
Nachfrage 1:
" Bin ich als V e r k ä u f e r verpflichtet, nachdem ich den Makler unter Zeugen mündlich beauftragt hat und er auch Leistungsmäßig tätig wurde, zur Zahlung verpflichtet ?"
Selbstverständlich sind Sie als Hausverkäufer grundsätzlich verpflichtet, die üblicherweise dafür in Ihrem Bundesland anfallende Provision zu bezahlen.
Damit ein Hausverkauf für den Verkäufer provisionsfrei ist, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung, die hier wohl nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar sein wird.
Die gleichen Erwägungen gelten natürlich auch mäß sinngebeim Verkauf einer Wohnung wobei die Regelungen wer nun die Kaution zu zahlen hat, varieren.
Für Ihr Bundesland gilt grundsätzlich eine hälftige Aufteilung der Maklerkaution zwischen Käufer und Verkäufer.
Vielen Dank für die unterdurchschnittliche Bewertung, die leider Resultat des hier vom Betreiber vorgebenen Bewertungssystems ist.
Nach Ihrer Bewertung habe ich Ihnen geholfen, war verständlich, meine Arbeit war dem Einsatz angemessen, ich war freundlich und sie würden mich in ähnlichen Fällen weiterempfehlen.
Damit kann ich leben - auch wenn sich dadurch für mich ein Schnitt von nur 3,8/5 Punkten ergibt, welcher ja ausweislich des üblichen Durchschnittswerts (4,6) eher Anlass zur Besorgnis geben sollte.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und stehe Ihnen jederzeit gerne wieder zur Verfügung.