Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider stellen Sie keine konkrete rechtliche Frage. Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass es Ihnen darum geht, die Weiterzahlung der Versicherung wieder in Gang zu bringen.
Dazu müssen Sie die Versicherung schriftlich und nachweisbar auffordern, Ihnen die Zahlungseinstellung zu begründen. Bei der Bank bitten Sie zunächst bis zur Klärung der Sache um ein einstweiliges Absehen von kostenerhöhenden Maßnahmen.
Verweisen sie darauf, dass aus Ihrer Sicht der Versicherungsfall und dessen Voraussetzungen nach wie vor vorliegen. Setzen Sie der Versicherung für die Rückantwort eine Frist von 14 Tagen und kündigen im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist rechtliche Schritte an.
Nach Ihrer Schilderung vermute ich, dass Sie einen Vertrag mit zeitlichem Leistungsausschluss bei Arbeitslosigkeit unterzeichnet haben. Dies würde die Einstellung nach genau einem Jahr erklären.
Hierzu sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag auf etwaige zeitliche Ausschlüsse prüfen bzw. prüfen lassen.
Wenn auch Ihre Krankheit unverändert fortbesteht, kann durchaus fraglich sein, ob sich die Versicherung durch einen Ausschluss hier so einfach vom versicherten Risiko freikaufen kann.
Hierzu sollten Sie an sich den Versicherungsvertrag einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vor Ort vorlegen. Dies lässt sich prinzipiell auch im Rahmen von Beratungshilfe abwickeln, die Ihnen aufgrund Ihrer finanziellen Situation auch zustehen dürfte.
Bei Ihrem Wohnort gilt allerdings hinsichtlich der Beratungshilfe die Besonderheit, dass hierfür die "Öffentliche Rechtsauskunft" (ÖRA) zuständig ist.
Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Schreiben, dem Versicherungsvertrag und (falls erhalten) der Rückantwort der Versicherung an die ÖRA.
Die ÖRA finden Sie unter:
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
Tel: (040) 428 43 - 3071/3072
Fax: (040) 428 43 - 3658
www.hamburg.de/oera
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 21.11.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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