Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage nach Sinn oder Unsinn, einen Anwalt zu beauftragen, kann seriöser Weise nicht ohne Kenntnis des Akteninhalts erfolgen. Dadurch entsteht für den Betroffenen oftmals eine Zwickmühle, da der Anwalt natütlich in jedem Fall sein Geld kostet, ob die Akteneinsicht eine positive EInschätzung bringt oder nicht.
Trotzdem folgende vorsichtige Einschätzung aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben:
Der Ihnen gemachte Vorwurf ist rein tatsächlich nicht einfach aus der Welt zu schaffen. Fakt ist, dass es zu einem Unfall gekommen ist. Sie als Autofahrer haben hier Sorgfaltspflichten, die oftmals von den Gerichten sehr hoch, wenn nicht zu hoch gehängt werden.
Ein Einspruch hätte Erfolg, wenn SIe nachweisen könnten, dass der Zusammenstoß für Sie selbst bei höchster Vorsicht nicht vermeidbar gewesen wäre. So wie Sie die Angelegenheit schildern, könnte dies durchaus möglich sein. Sie müssen grundsätzlich nicht damit rechnen, dass Ihnen ein Fahrradfahrer auf dem Bürgersteig und gegen die Fahrtrichtung entgegenkommt.
Entsprechend kann ich tatsächlich nur empfehlen, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen und über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu nehmen. Sie selber können leider nicht Akteneinsicht nehmen. Der EInspruch kann dann immer noch zurückgenommen werden, wenn die Akteneinsicht ergibt, dass die Erfolgsaussichten absolut gering sind.
Beachten Sie dabei auch, dass Ihr Verhalten in dem Bußgeldverfahren Auswirkung auf die zivilrechtliche Regulierung des Unfalls haben kann. Stellt sich in dem Bußgeldverfahren etwa heraus, dass Sie nicht einmal fahrlässig gehandelt haben, haben Sie gute Chancen, gegen Sie gerichtet Ansprüche abzuwehren bzw. eigene Ansprüche gegen den Fahrradfahrer (etwa wegen einer Beschädigung Ihres Autos) mit Erfolg geltend zu machen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft haben zu können, wie er im Rahmen einer Erstberatung möglich ist und bedanke mich nochmals für die Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass diese Webseite lediglich dazu dient, Ihnen einen erste Einschätzung zur Rechtslage zu liefern. Eine ausführliche und persönliche Beratung soll und kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Außerdem kann das Fehlen oder Hinzufügen wesentlicher Angaben im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Einschätzung führen.
Bei Nachfragen nutzen Sie unbedingt die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Baur