Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Im Prinzip wird es so sein, dass wenn alles in Ordnung ist, wenig Spielraum für eine Haftung gegeben ist.
Der Umfang der Haftung ist jedoch im Wesentlichen eine Frage des Kaufvertrags und der darin gegebenen Zusicherungen und Garantien.
Sie können versuchen, die Geschäftsführerhaftung im Kaufvertrag weitgehend auszuschließen. Das wäre aber eine Frage der Verhandlungen bzw. Vertragsgestaltung.
Ich würde daher empfehlen, einen Anwalt mit der Überprüfung oder Gestaltung der Verträge zu beauftragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.