Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1.Kann man die laufenden Kosten für Haus und Darlehensabzahlung von den ererbten Bankkonten bezahlen, bis alle Erben sich überhaupt mal einig sind, was sie nun tun wollen?
Das wäre nur dann möglich, wenn sich alle einig sind.
Wenn nicht, wäre dies leider nicht so ohne Weiteres möglich. Für die Schulden, die der Nachlaß erzeugt, haften nämlich grundsätzlich alle Erben zunächst persönlich und zwar als Gesamtschuldner (jeder kann in voller Höhe in Anspruch genommeh werden, dafür aber von den anderen Miterben anteilig Erstattung verlangen).
Um dieses zu vermeiden könnte eine Nachlaßverwaltung beantragt werden.
2. Mache ich mit damit strafbar oder läuft das als Sicherung des Nachlasses, da ansonsten Mahnungen und Gerichtsvollzieher vor der Türe sind ?
Strafbar machen Sie sich zwar nicht direkt, aber gegebenenfalls haftbar.
Es ist das Vernünftigste, die laufenden Verbindlichkeiten aus dem Nachlaß zu begleichen. Sollte das nicht möglich sein, sollten diejenigen Erben, die die Tilgung aus dem Nachlaß wünschen beim zuständigen Nachlaßgericht einen Nachlaßverwaltung beantragen.