Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie nur diese Anlage verkauft haben, besteht grundsätzlich auch das Widerrufsrecht.
Man muss aber überlegen, wie der Vertrag zustande kam. Hatte der Kunde Sie angerufen und bestellt oder haben Sie ihn quasi an der Haustür "überfallen"?
Nur, wenn letzteres der Fall ist, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht.
Oder haben Sie ein vertragliches Widerrufsrecht?
Besteht das Widerrufsrecht, dann kann er widerrufen und bekommt sein Geld abzüglich einer Wertminderung zurück.
Besteht gar kein Widerrufsrecht kann er auch nicht widerrufen. Dann kann er höchstens einen Mangel geltend machen, wobei ein solcher vorliegend nicht gegeben sein dürfte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 21.10.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Danke für die schnelle Antwort.
Also wir haben in unserem Vertrag eine übliche Widerrufsklausel für Haustürgeschäfte. In diesem Fall hat der Kunde jedoch den Termin mit uns vereinbart und um einen Besuchstermin gebeten. Dieses haben wir auch auf einem extra Blatt vom Kunden wie folgt unterschreiben lassen:
Hiermit bestätige ich........ das ich am ............ die Firma ................ telefonisch kontaktiert habe und einen Besuchstermin vereinbart habe.
Das hat der Kunde uns auch unterschrieben. Allerdings haben wir einen Vertrag benutzt auf dem eine Widerrufsbelehrung steht, da wir keine anderen haben, weil es unüblich ist, dass der Kunde sich meldet.
Was zählt in diesem Fall? Der Kunde könnte sich natürlich auf den Vertrag beziehen. Wir haben aber dafür die Unterschrift auf dem extra Formular.
Das lässt sich schlecht beantworten.
Mailen Sie mir doch mal die Unterlagen.