Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Ihrem Sachverhalt nach zu urteilen, ist der Belegenheitsort des Hauses Ihrer Frau, in dem die Schwiegermutter unentgeltlich wohnt nicht im Deutschland, sondern in Rumänien.
Daneben ist davon auszugehen, dass Ihre Ehefrau jedoch bei Ihnen in Deutschland lebt, somit in Deutschland wird unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein.
Da die Schwiegermutter als sozusagen „Angehörige“ in diesem Haus unentgeltlich wohnt, werden keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, so dass diesbezüglich die Sanierung der Gasheizung keine Werbungskosten im Zusammenhang mit dieser Einkunftsart werden darstellen können.
Somit ist auch nicht darüber nachzudenken, ob eine etwaige Doppelbesteuerung in Deutschland und Rumänien hinsichtlich dieser Einkunftsart zum Tragen käme.
Zu denken wäre ggf. gewesen, vielleicht die Eigenheimzulage zu beantragen, da eine „Angehörige“ unentgeltlich in diesem Hause wohnt.
Sollte dies gelungen sein, ist mit der Gewährung dieser alles abgegolten, was im Zusammenhang mit dieser Immobilie etwaig aufgewendet werden muss.
Somit käme ein ertragsteuermindernder Anspruch nicht in Betracht, egal ob das Haus belegenheitsortmäßig sich in Deutschland oder Rumänien befindet.
Nach diesem Vortrag kommt auch keine ertragsteuermindernde Wirkung über etwaige außergewöhnliche Belastungen zum Tragen, zumal in diesem Zusammenhang noch die zumutbare Belastung zu berücksichtigen wäre.
Da es bereits dem Grunde nach an einer ertragsteuermindernden Wirkung in Deutschland fehlt, ist auf etwaige Nachweise selbstredend nicht mehr einzugehen.
Die Kosten für diese Gasheizungssanierung werden in Deutschland den Kosten der Lebensführung zuzuordnen sein.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt