Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Landgericht Kassel hat mit Urteil vom 10.05.2007, Az. 1 T 75/07
, entschieden, dass die die Veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens in einem Internetforum weder wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes noch wegen Verstosses gegen Datenschutzvorschriften zu unterlassen ist.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen des LG Kassel, über deren Gehalt man durchaus streiten kann, wäre demnach eine Veröffentlichung nicht zu verhindern.
Allerdings hat in einem solchen Falle immer eine Abwägung stattzufinden.
Einerseits ist ein Kfz-Kennzeichen im öffentlichen Raum präsent und der am geringsten schützenswerten Sozialsphäre des Menschen zuzuordnen, andererseits ist die Veröffentlichung seitens der Stadt erfolgt und stellt daher hoheitliches Handeln dar. Hierdurch und und den Umstand, dass die Veröffentlichung im Rahmen einer Ausschusssitzung wegen Falschparkens erfolgte, wird daher m.E. eine Prangerwirkung erzielt, die Sie nicht hinnehmen müssen, zumal die Aufnahme nach Ihrer Darstellung auch aus dem Zusammenhang gerissen wurde und lediglich während der Umparkaktion gemacht wurde.
Ich möchte allerdings betonen, dass das nur eine Möglichkeit der Auslegung ist, die leider nicht zwingend sein muss. Ich empfehle Ihnen dennoch den für die Stadt zuständigen Datenschutzbeauftragten zu informieren und der - zumindest nicht anonymisierten - Veröffentlichung unter Klarstellung des Sachverhaltes zu widersprechen. Am besten richten Sie Ihr Schreiben gleich an das Stadtoberhaupt.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen Klarheit gebracht und weitergeholfen. Dann freue ich mich über eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 13.10.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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