Sehr geehrte Ratsuchende,
ich wünsche Ihnen einen guten Morgen.
Gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Bei einer betriebsbedingten Kündigung geht es grundsätzlich darum, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitsstelle nicht mehr zur Verfügung stellen kann, weil er seinen Betrieb nicht mehr so weiterführen will oder kann wie bisher.
Die betriebsbedingte Kündigung setzt unter anderem immer voraus, dass der Arbeitsplatz wegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses wegfällt.
Dieses Erfordernis ist betriebsbezogen, entscheident ist also allein, ob der Arbeitsplatz im Betrieb weggefallen ist. Die Verhältnisse im Unternehmen oder gar im Konzern spielen hierbei keine Rolle.
Bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht muss er aber prüfen, ob der Arbeitnehmerim Unternehmen (nicht nur im Betrieb) weiterbeschäftigt werden kann. Ob eine weitere Beschäftigung im Konzern möglich wäre, ist hingegen wiederum unerheblich.
Entscheidend ist deshalb, ob Sie im Betrieb oder in dem Unternehmen, dem der Betrieb in dem Sie arbeiten angehört,anderweitig weiterbeschäftigt werden können.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, handelt es sich bei den Tochterunternehmen nicht um Betriebsteile des Mutterunternehmens, sondern um eigenständige Gesellschaften.
Somit wäre es zunächst unerheblich, ob Sie bei den Tochtergesellschaften weiterbeschäftigt werden könnten. Hier kommt es leider meines Erachtens allein auf die Situation in der Muttergeselschaft an.
Wenn die Muttergesellschaft im Zuge einer Reorganisation Ihren Arbeitsplatz auflösen möchte, so stellt dies grundsätzlich eine freie unternehmerische Entscheidung da, welche das Arbeitsgericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit oder notwendigkeit hin überprüft.
Entscheidend für sie könnte dann sein, ob Sie anderweitig im Unternehmen eingesetzt werden können.
Im Ergebnis dürfte hier leider die betrieblich bedingte Kündigung entsprechend der von Ihnen dargestelllten 2. juristischen Aussage auf den ersten Blick zutreffend sein.
Ob die Kündigung in Ihrem Fall allerdings tatsächlich wirksam ist, vermag ich hier in diesem Forum jedoch nicht zu beurteilen.
Ob sämtliche Vorausssetzungen einer wirksamen Kündigung vorliegen, sollten Sie deshalb unbedingt anwaltlich überprüfen lassen. Erst dann kann wirklich beurteilt werden, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn macht oder nicht.
Gerne ist Ihnen meine Kanzlei hierbei unter Anrechnung des von Ihnen hier bereits getätigten Honorars behilflich, wobei größere Entfernungen unter Zuhilfenahme der gängigen Kommunikationsmittel grundsätzlich unerheblich sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!
Bitte berücksichtigen Sie allerdings, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handeln kann. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbeleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz,
Nino Jakovac
Rechtsanwalt