Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1. Grundsätzlich ist über 55 eine Rückkehr in die GKV schwierig. Eine Möglichkeit ist die Familienversicherung, die aber bei Ihnen ausscheidet wenn Ihre Frau nicht pflichtversichert ist. Sie dürften dann auch selber nicht mehr hauptberuflich selbstständig sein. Eine weitere Möglichkeit geht nur über EU-Regelungen und ist kompliziert. Hier müsste man eine gesonderte Beratung in Anspruch nehmen, die Zeit und die fehlenden Angaben erlauben hier keine abschließende Antwort.
2. § 7 a SGB II
sieht eine Altersgrenze für ALG II vor. Wenn Sie Jahrgang 1958 wären läge die Grenze bei 66 Jahren. Ab dieser Altersgrenze können Sie keine SGB II mehr erhalten , sondern würden an die Grundsicherung verwiesen. Die höhe der Leistungen ist aber identisch. Die Grundsicherung gilt für Menschen die aufgrund Alters oder Gesundheit nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Bei der Grundsicherung wird die Rente angerechnet, haben Sie keine Rente, würden Sie in voller Höhe Grundsicherung erhalten.
3. Sie bleiben wegen § 6
III a SGB V versicherungsfrei wenn Sie ALG II beziehen, da Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Das Job Center ist aber nach der Rechtsprechung verpflichtet Ihre vollen Beiträge in der PKV z übernehmen, der Versicherungsschutz bleibt also erhalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 27.09.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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