Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:
Grundsätzlich besteht für einen Kauf über eine Online-Plattform wie eBay zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem Privatkäufer ein Recht zum Widerruf.
Es gibt verschiedene Fälle, in denen ein Widerrufsrecht nicht besteht. § 312 d Abs. 4 BGB
sieht verschiedene Ausschlussgründe für ein Widerrufsrecht vor, bei denen, so der Gesetzestext, das Widerrufsrecht nicht besteht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Bei der von Ihnen gekauften Benzinpumpe trifft keiner der vom Gesetz vorgesehenen Punkte zu. Dies bedeutet, dass Sie zu einem Widerruf berechtigt sind.
Entweder schreiben Sie dem Verkäufer, dass Sie den Vertrag widerrufen und er Ihnen die Rücksendekosten vorab überweisen soll und geben ihm hierfür eine kurze Frist oder Sie schicken die Benzinpumpe direkt zurück.
Nach dem Widerruf hat der Verkäufer gem. § 286 Abs. 3 BGB
30 Tage Zeit Ihnen die Kosten zu überweisen. Danach befindet er sich im Verzug und Sie können das Geld einklagen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 26.09.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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