Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die eingestellte Frage. Diese möchte ich aufgrund ihrer Sachverhaltsangaben und in Ansehung des Einsatzes wie folgt beantworten.
Nein die Darstellung und Position der Spedition ist nicht richtig.
Soweit Sie Verbraucher im Sinne von § 474 BGB
sind, trägt gemäß § 474 BGB
in Verbindung mit § 447 BGB
der Verkäufer bei einem Versendungskauf das Versandrisiko.
Nun werden Sie wenig Handhabe gegen den Verkäufer in China haben, so dass Sie sich hier an den Frachtführer in Deutschland halten müssen.
Natürlich kann dieser sich hier nicht freisprechen, von der nebenvertraglichen Verpflichtung die zu befördernde Ware auch sachgemäß und unbeschädigt zu transportieren.
Soweit eine persönliche Entgegennahme der zu liefernden Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart war, wie hier offensichtlich aus Ihrer Schilderung der Fall, kann sich der Frachtführer auch nicht damit heraus reden, das Beförderungsgut wäre vertragsgemäß geliefert worden, in dem er einen Dritten involviert und diesem die Sache übergibt.
Sie haben letztlich das Liefergut an dem Montagabend entgegengenommen und konnten dies erst zu diesem Zeitpunkt auf Schäden kontrollieren. Das Sie dies in Abwesenheit des Frachtführers tun mussten, ist nicht Ihr verschulden, da der vereinbarte Liefertermin von der Gegenseite nicht eingehalten wurde.
De Frachtführer wird sich daher alle von Ihnen gemeldeten Schäden anrechnen lassen müssen. Die Unterschrift auf dem Frachtbrief eines Dritten, gereicht diesem nicht zum Nachweis der Schadensfreiheit.
Ich hoffen Sie konnten den Schaden an der Ware in Gegenwart einer weiteren Person begutachten und haben zahllose Fotos gemacht.
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 20.09.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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