Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Allenfalls könnten Sie Beihilfe zum Betrug begangen haben. Aber dafür müßte die Staatsanwaltschaft beweisen, dass Sie wußten, worum es geht. Die schnelle Anzeige bei der Polizei war daher sehr gut, da dadurch der Verdacht gegen Sie entkräftet wird. Der Eigentümer des Geldes muß den zivilrechtlichen Weg gegen Sie beschreiten.
Die Bank darf Ihr Konto nur geschlossen halten, wenn sie weiterhin Anzeichen für illegales Verhalten hat. Wenn die Bank beweisen kann, dass das Geld aus Pfishing-Aktivitäten stammt, hat sie einen Grund, das Konto geschlossen zu halten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.