Sehr geehrter Ratsuchende,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Ein Dauerschuldverhältnis - wie ein Mobilfunktvertrag - kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Die Fortsertzung des Vertrages darf dem kündigenden "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen [...] nicht zugemutet werden" können (§ 314 BGB
).
Da sich durch den E-Plus-Verkauf der Vertrag nicht ändert, ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
Auch die gemessenen Werte sind kein Grund für die fristlose Kündigung, da die gesetzlichen Grenzwerte (4.500.000 µW/m2; 26. Bundesimmis-sionschutzverordnung (BImSchV) Anlage 2) eingehalten sind.
Es liegt kein Vertragsverstoß Ihnen gegenüber vor. Eine außerordentliche Kündigung lässt auch nicht die Stahlungsbelastung entfallen.
Trotz nicht nicht bestehenden Rechts zur außerordentlichen Kündigung, können Sie eine solche trotzdem aussprechen. Möglicherweise werden Sie aus dem Vertrag entlassen.
Natürlich können Sie es auch durch Nichtzahlung zur Kündigung des Anbieters und möglicherweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die restlichen Monatsbeiträge als Schadensersatz kommen lassen. Die Erfolgschancen sind jedoch nicht sonderlich gut.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 26.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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