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Diese Antwort ist vom 13.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es steht weder der Elternzeit noch dem Bezug von Elterngeld entgegen, wenn Sie eine GmbH gründen und Geschäftsführer werden.
Lediglich wenn Sie ein Gehalt erhalten würden, wird dieses auf das Elterngeld angerechnet.
Wenn Sie aber Geschäftsführer sind, ohne aktiv tätig zu sein und ohne Gehaltsbezug, dann ist dies möglich.
Die Gehaltszahlungen dürfen auch nicht versteckt aufgeschoben werden, sondern müssen für diesne Zeitraum ganz entfallen.
Wenn Sie dies vertraglich regeln, bestehen keine Bedenken.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
13.08.2013 | 17:32
Sehr geehrter Herr Schwerin,
Ja die Gehaltszahlungen entfallen komplett ohne Ersatz. Wichtig ist mir ob ich in der Position als Geschäftsführer sein kann um z.B. erste Kontakte aufzubauen und die Gesellschaft einzurichten um nach der Elternzeit direkt durchstarten zu können. Daher bitte ich Sie mir noch kurz genauer zu erklären, was meinen Sie mit "ohne aktiv tätig zu sein". Für mich bedeutet aktiv tätig zu sein, wenn ich z.B. Fragen mit dem Steuerberater zu klären habe oder mit einem Kunden etwas besprechen muss.
Freundliche Grüße,
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
13.08.2013 | 18:01
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Der Umfang der Tätigkeit sollte 10 bis 15 h in der Woche nicht überschreiten.
Insoweit darf man also durchaus "aktiv" sein.
Darüber hinaus muss eben fest stehen, dass die Vergütung entfällt.
Mit freundlichen Grüßen