Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Vorausgesetzt, Sie haben den Vertrag wirksam gekündigt, hat die Gegenseite keinen Anspruch auf Zahlung. Sie sollten auf die Mahnung mitteilen, dass Sie mit Einschreiben/Rückschein vom (Datum) gekündigt haben und kein weitere Anspruch mehr besteht und Sie bitten um Bestätigung Ihres Schreibens. Teilen Sie weiter mit, dass Sie sämtliche Kosten, die Ihnen aus der weiteren Bearbeitung entstehen, in Rechnung stellen werden. Schicken Sie auch dieses Schreiben als Einschreiben/Rückschein.
2.Ob Ihre Kündigung wirksam ist, kann nur anhand folgender Daten geprüft werden: Wann wurde der Vertrag geschlossen? Was ist in Ihrem Vertrag hinsichtlich der Kündigungsfrist geregelt? Wann haben Sie gekündigt und mit welchem Datum ist dann der Vertrag Ihrer Meinung nach ausgelaufen? Für welchen Monat wird die Zahlung gefordert?
Ergänzen Sie bitte noch den Sachverhalt, dann kann ich Ihnen sagen, ob die Zahlung gerechtfertigt verlangt wird oder nicht.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.