Unterhaltsberechnung Kind
| 11.07.2013 13:59
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Ich bin Vater eines Sohnes, welcher im August 2001 geboren wurde.
Im Juni 2009 unterzeichnete ich einen Unterhaltstitel über 100%, auf Grund einer scheinbar sicheren Arbeitsstelle. Schon im Oktober 2009 wurde diese Stelle wegen Auftragsmangel gekündigt. Mir wurde versichert, dass ich bei neuen Aufträgen wieder eingestellt würde. (Dieses Wort gilt auch)
Als bis Januar 2010 sich nichts tat, meldete ich diesen Umstand und die Arbeitslosigkeit dem Jugendamt und bat um Herabsetzung des Unterhalts. Erst nach 8 Monaten! wollte das JA dann diverse Unterlagen, vor allem Bewerbungen sehen, welche ich leider nicht vorweisen konnte, da ich die Dateien im Computer immer überschrieb. Mein Fehler, das sehe ich ein. Aber seit März 2010 bemühte ich mich um eine Selbständigkeit, welche ich zum 01.06.2010 begann. Auch dies teilte ich dem JA mit.
Das JA bekam dazu alle Unterlagen (Bildungs- und Bewilligungsnachweise, Rentabilitätsrechnung), Steuerbescheid 2010 und letzte Verdienstnachweise.
Nachdem man monatelang auf die Bewerbungen beharrte, lehnte man im November 2011 meinen Antrag ab, mit der Begründung, ich hätte nicht genug für eine neue Stelle getan.
Ich legte umgehend Widerspruch ein und beantragte erneut die Herabsetzung auf Grund geringen Einkommens. Auf dieses Schreiben wurde niemals eingegangen- bis zum letzten Telefonat! Erst da zeigte man sich bereit, ab 22.11.2011 neu zu berechnen.
Zum 01.07.2012 gelang es mir, eine neue Stelle anzunehmen. Ob und wie das Geschäft weiterlaufen würde, war zu diesem Zeitpunkt noch unklar.
Zu dieser Änderungsmitteilung vom 01.07.2012 verlangte das JA die ersten 3 Verdienstbescheinigungen und den Steuerbescheid bzw die EÜR 2011. Dieses reichte ich bis Mitte Oktober ein. (Also frühestmöglich)
Im April 2013 fragte ich dann telefonisch nach, wie weit denn nun meine Berechnung sei und wann ich mit dieser rechnen könne. Daraufhin entgegnete man mir, dass die Abteilung umgezogen sei, viele Mitarbeiterwechsel stattgefunden hätten und ein Stapel von 300 Akten auf ihrem Tisch lägen.
Ich einigte mich mit der Bearbeiterin, mich noch 4 Wochen zu gedulden und dann den Bescheid zu erhalten. Natürlich wurde ich dann noch 3-4 Wochen hingehalten…, um mir dann mitzuteilen, dass man für die endgültige Berechnung noch die EÜR 2012 und die Verdienstnachweise bis Mai 2013 benötige.
Mein Verdienst betrug anfangs 1450€ Netto abzüglich ca 225€ berufsbedingte Werbungskosten.
Tarifbedingt erhalte ich seit Januar ca 1600€ abzüglich 150€ berufsbedingte Werbungskosten.
Es existiert nur das eine Kind.
Nun zu meinen Fragen:
Kann ich darauf bestehen, dass das JA anhand der Daten bis September 2012 die Neuberechnung vornimmt oder muss ich die Nachweise bis Juni 2013 nun auch noch vorlegen? (entgegen $1605BGB)?
Kann das JA sich für die Berechnung Zeit nehmen, so lang es will? Oder gibt’s Fristen, binnen derer ich die Berechnung erwarten darf?
Kann ich meinen Herabsetzungsantrag (so wurde meine Änderungsmitteilung ausgelegt, weil ich von mir aus 225Euro mtl anbot), zurückziehen, oder macht das keinen Sinn, weil das JA trotzdem rückwirkend zum 01.07.2012 berechnen könnte?
Kann ich darauf bestehen, dass die Einkommensentwicklung während meiner Selbständigkeit, welche sich durch die sinkende Förderung des Existenzgründerzuschusses stetig verringerte, nun rückwirkend berücksichtigt wird?
Ich bedanke mich für hilfreiche Aussagen.