Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen gern wie folgt beantworten möchte.
Der Lohnanspruch des Maklers entsteht mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages. Bereits durch die Einleitung des zwischen Ihnen und dem Vermieter zunächst geschlossenen und schließlich gekündigten Mietvertrages ist dieser Anspruch entstanden. Für den neuerlichen Vertragsabschluss konnte der Makler keinen Nachweis im obigen Sinne mehr erbringen, da die Vertragspartner und Bedingungen bereits bekannt waren, so dass es an einer erneuten anspruchsbegründenden Vermittlungsleistung fehlt. Ein erneuter Provisionsanspruch des Maklers ist daher nicht entstanden.
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Rechtslage ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
www.jeromin-kraft.de
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Diese Antwort ist vom 01.03.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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