Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Leider stehen Ihre Chancen, ohne Haft davon zukommen, nicht besonders gut.
Sie können den Widerruf der Bewährung mit dem Rechtsmittel des Beschwerde angreifen, müssen dabei jedoch darlegen, daß und wieso der Widerruf rechtswidrig ist. Anzeichen für eine Rechtswidrigkeit kann ich in Ihrem Fall leider nicht erkennen.
Ich rege an, einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen, da dieser vielleicht doch eine Rechtswidrigkeit erkennt, die mir aus der Distanz verborgen blieb.
Mit dem Staatsanwalt können Sie durchaus reden bzw. es zumindest mal versuchen. Bei dem Richter dürfte das nicht zu empfehlen sein.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung stellt lediglich eine erste rechtliche Orientierung dar.