Sehr geehrte Rechtssuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst sollten Sie offen mit der Polizei über die gesamte Angelegenheit reden. Sollte Ihr angestrebter persönlicher Kontakt hinterher herauskommen, dann kann es u.U. problematisch werden.
Zu 1: Sie sollten der Polizei ´von Ihren Problemen wegen Ihres Freundes erzählen. Bitten Sie etwaige Schreiben nicht an Ihre Adresse, sondern z.B. an einen Rechtsanwalt - den Sie sich dann nehmen müßten - zu schicken. Sie könnten die Polizei auch dazu bewegen, die Schreiben an Ihren Arbeitsplatz zu schicken.
Zu 2: Hier kann ich Ihnen keinen eindeutigen Rat geben. Denn die Frage ist, ob Ihr Kunde Sie in Ruhe läßt, wenn er zwar erfährt, daß Sie ihn nicht erkannt haben, Sie aber trotzdem bei der Polizei waren.
Zu 3: Sie haben sich m.E. nicht strafbar gemacht. Dies könnte aber geschehen, wenn Sie eine Falschaussage machen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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