Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die gestellte Frage.
Leider sind lange Bearbeitungszeiten bei Versicherungen keine Ausnahme- wenn Gerichte involviert sind, können manchmal Jahre vergehen, wie ein Fall neulich gezeigt hat.
Ihre Aufforderung, bis zum 10.5. die Regulierungshöhe zu benennen, reicht meiner Meinung nach nicht aus. Um die Versicherung zur Auszahlung zu bewegen, und diese ggf. in Verzug zu setzen, ist es notwendig, eine Frist zur ZAHLUNG zu setzen. Schreiben Sie die Versicherung eindeutig, und zwar schriftlich und nach Möglichkeit zusätzlich per Fax(Absendenachweis) bzw. Email unter Angabe der Schadensnummer an. Setzen Sie eine zweiwöchige Zahlungsfrist mit Hinweis darauf, dass Sie im Verzugsfall gerichtlich vorgehen werden.
Sie können erstmal davon ausgehen, dass sich auf dieses Schreiben etwas tut.Wenn die Haftung dem Grunde nach eingestanden wurde, wird die Regluierung dann erfolgen- Versicherungen wollen oft Zeit gewinnen , vermeiden dann aber ggf. Anwaltskosten, die durch den Verzug entstehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen aus Bielefeld
T.Asthoff