Umzug Kroatien+Wohnung Deutschland. Wo fällt Zins- bzw. Kapitalbesteuerung an?
18.05.2013 14:10
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Nach über 20 jähriger Tätigkeit als Gastarbeiter in Deutschland, bin ich mit meiner Frau in die alte Heimat Kroatien zurückgezogen, als wir beide unser aktives Arbeitsleben in Deutschland beendet haben (Rente). In Kroatien verfügen wir über eine eigenes Haus, welches wir während unserer Arbeitszeit in Deutschland kontinuierlich gebaut hatten für die später geplante Rückkehr.
Eine amtliche Abmeldung in Deutschland erfolgte zunächst nicht. Auch keine Kündigung der Krankenkasse. Wir haben unsere Mietwohnung in Deutschland zunächst behalten. Wollten erst mal sehen, ob wir in Kroatien leben können. Aufenthalte in Deutschland während dieser Phase gab es lediglich wenige Tage im Jahr. Diese Periode dauerte ca. 2 Jahre.
Nachdem die Entscheidung gefallen war, in Kroatien auf Dauer zu verbleiben, wurde die Mietwohnung dann tatsächlich gekündigt und aufgelöst. Eine amtliche Abmeldung erfolgte allerdings wieder nicht, auch keine Abmeldung bei der Krankenkasse, sondern die Wohnadresse wurde lediglich auf die unseres Sohnes umgemeldet. Auch die ganze Post wurde dorthin gesandt. Wir verfügten dort allerdings über keinen eigenen speziellen Wohnraum oder Schlüssel. Während dieser Zeit, die auch etwa 2 Jahre dauerte, gab es ebenfalls nur wenige Tage/Jahr Aufenthalte in Deutschland bei unserem Sohn. Untergebracht wurden wir dabei in seinem Arbeitszimmer, in welchem er auch ein Sofa hatte, welches als Bett dienen konnte.
Die Wohnung die unser Sohn bewohnte, war unser Eigentum und unserem Sohn wurde gestattet, die Wohnung kostenlos zu bewohnen um noch die damals vorhandene Eigenheimpauschale zu bekommen. Sie wurde hierfür extra angeschafft, während wir weiterhin zur Miete wohnten. Nachdem die Wohnung angeschafft worden ist erfolgte der Umzug unseres Sohnes von seiner eigenen Mietwohnung in die gekaufte Wohnung.
Nachdem wir nun wieder ca. 2 Jahre auf die Adresse unseres Sohnes gemeldet und auch bei der Krankenkasse in Deutschland versichert waren, erfolgte dann schliesslich:
1. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt mit Adresse Kroatien
2. Kündigung Krankenkasse in Deutschland und Anmeldung Krankenkasse in Kroatien
3. Die von unserem Sohn bewohnte Eigentumswohnung wurde unserem Sohn als Schenkung übertragen.
4. Die Bankverbindung in Deutschland wurde beibehalten, da darauf die dt. Rente überwiesen worden ist. Unser Sohn versorgte uns mit dem notwendigen Bargeld, wenn er nach Kroatien zu uns zu Besuch gekommen ist. Ein Umtausch in lokale Währung erfolgt dann hier in Kroatien.
Dieser Zustand besteht nun seit ca. 2 Jahren. Die Aufenthaltstage bei unserem Sohn betrugen nach wie vor nur wenige Tage/Jahr (falls überhaupt).
Während all dieser Zeit – während wir nach Kroatien gezogen sind – verfügten wir auf dt. Bankkonten über Geldanlagen, welche uns Zinserträge+Kursgewinne aus dem Kauf/Verkauf von Anleihen einbrachten.
Nun die Fragen:
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zw. Deutschland und Kroatien von 2006 ist es ja so geregelt, dass eine Person dort als ansässig gilt, wo sie einen Wohnsitz hat. Wir verfügten nach Rechtslage Deutschland/Kroatien zunächst in beiden Staaten einen Wohnsitz, da wir unsere eigene Mietwohnung erst ca. 2 Jahre nach dem Umzug nach Kroatien aufgegeben haben. In diesem Fall führt das DBA aus, dass bei zwei Wohnsitzen die Person dort ansässig ist, wo sie den gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen hat.
Kann man also davon ausgehen, dass wir gemäß DBA in Kroatien ansässig sind, da wir uns dort die ganze Zeit aufgehalten haben, obwohl wir noch 2 Jahre die Mietwohnung bezahlten?
Oder sind wir erst nach Auflösung der Mietwohnung in Deutschland in Kroatien ansässig?
Oder sind wir erst nach Abmeldung auf die Adresse unseres Sohnes und Übertrag unserer Eigentumswohnung auf unseren Sohn in Kroatien ansässig?
In Artikel 11 DBA steht zudem, dass die Zinsen, die aus einem Vertragsland (Deutschland) stammen, nur im anderen Vertragsland (Kroatien) wo die Person ansässig ist, besteuert werden können.
Meines Wissens, werden Kapitalerträge in Kroatien derzeit überhaupt nicht besteuert.
Wenn man das DBA so auslegen kann, dass ich durch meinen gewöhnlichen Aufenthalt in meiner alten Heimat Kroatien dort auch ansässig bin, obwohl ich zunächst noch die gemietete Wohnung in Deutschland hatte, dann hätte ich alle Zinseinnahmen, die ich noch in Deutschland steuerlich angemeldet hatte, in Kroatien steuerfrei vereinnahmen können, da dort gemäß DBA die Steuerpflicht eines Ansässigen für Zinsen ist, die er in einem anderen Vertragsland (Deutschland) erhält. Meine Steuererklärung in Deutschland wäre demnach falsch und ich könnte die versteuerten Zinsen zurückfordern?
Falls dem so ist, wem und wie muss ich die Ansässigkeit in Kroatien beweisen? Beiden Finanzämtern oder nur einem? Genügen als Nachweise Zeugenaussagen in Deutschland und Kroatien, dass ich mich nicht in Deutschland dafür aber in Kroatien aufgehalten habe? Verbrauchsabrechnungen für Strom+Wasser+Telefon könnten ebenfalls eventuell beigebracht werden, wobei dies schwierig wird für diesen langen Zeitraum. Darauf würde man erkennen, dass ein Verbrauch in Kroatien erfolgte während gleichzeitig in Deutschland kein Verbrauch erfolgte.
Oder hat Deutschland augrund einer Bestimmung des DBA noch ein Schlupfloch, wegen der Nichtbesteuerung der Zinsen in Kroatien eine Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland durchführen zu können, da wir diese Erträge auch in Deutschland erhalten haben
Falls die Finanzämter in Deutschland den Mittelpunkt der Lebensinteressen oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Kroatien nicht anerkennen wollen bzw. falls dieses Unterfangen schwierig werden sollte, besteht die Möglichkeit, diese Ansässigkeit in Kroatien zunächst bei den kroatischen Behörden anerkannt zu bekommen und Deutschland muss dies anerkennen bzw. an wen wendet man sich bei Problemen bei der Auslegung des DBA?