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GEZ kündigt nicht, trotz Kündigung!

06.02.2007 19:02 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.08.2006 hat meine Freundin ihre Rundfunkgeräte per GEZ-Formular abgemeldet, da sie in ihrem Zimmer in einer WG (meine Freundin ist nicht die Hauptmieterin) keine Geraete mehr bereithaelt.

Daraufhin zog sie zu mir und oeffnete seither keine Post mehr.

Bis heute.

Die GEZ schreibt zwar im August 2006, dass sie die Kuendigung erhalten hat, schreibt aber auch: "bitte haben sie Verstaendnis dafuer, dass wir die gewuenschte Kuendigung zunaechst noch nicht durchgefuehrt haben, da wir weitere Angaben benoetigen. Was ist mit ihren Rundfunkgeraeten geschehen? Sind in ihrem Haushalt Geraete vorhanden und hat ein anderer Haushaltsangehoeriger diese Geraete bereits angemeldet?".

Das kann doch nicht sein?

Im Dezember kam dann eine Rechnung ueber Rundfunkgebuehren 08.2006-01.2007.

Darf die GEZ eine Kuendigung einfach so "nicht durchfuehren"?

Bitte um Hilfe,
danke.

06.02.2007 | 19:39

Antwort

von


(110)
Mainzer Strasse 139-141
66121 Saarbrücken
Tel: 0681-9405552
Web: http://www.rechtsanwaeltin-stiller.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt und weise Sie noch daraufhin, dass meine Antwort lediglich eine erste rechtliche Orientierung darstellen soll und nicht den Gang zu einer Kollegin/ zu einem Kollegen vor Ort ersetzt.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Bewertung anders ausfallen.

Zu einer wirksamen Abmeldung bei der GEZ müssen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, dass kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereitgehalten wird.
Eine bloße Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr bereitgehalten, reicht nicht aus.
Dies ergibt sich aus Artikel 4 §3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Danach muss der Grund für die Abmeldung angeben werden. Diese Angabe ist eine Pflichtangabe.

Ihre Lebensgefährtin hätte also auf das Schreiben der GEZ im August 2006 reagieren müssen und angeben müssen, was mit den Geräten geschehen ist. Normalerweise reicht, wenn Sie schreiben Geräte verkauft/verschrottet/verschenkt.

Da Ihre Freundin ihre Geräte nicht nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ordnungsgemäß abgemeldet hat, muss sie zahlen.
Ich rate Ihnen daher, das Abmeldeformular der GEZ nochmals sorgfältig auszufüllen und per Einschreiben zu versenden.
Abmeldedatum ist dann der Tag des unterschriebenen Formulars.
Die Abmeldung wird immer nur zum Monatsende wirksam, in dem die Abmeldung bei der GEZ ankommt.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Nachricht überbringen konnte.
Ich hoffe trotzdem, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Tanja Stiller


Rechtsanwältin Tanja Stiller

ANTWORT VON

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