Sehr geehrter Ratsuchender,
vorab erlauben Sie mir den Hinweis, dass es wenig nachvollziehbar ist, die offenbar ohne Probleme zu beschaffene Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn A nicht beizubringen.
Denn Ihr Weg wird Zeit, Nerven und Geld kosten, wobei der Ausgang eines Verfahrens dann nach Jahren in der Hand des Verwaltungsgerichtes liegt und sehr ungewiss ist.
Denn Ihre Interpretation der Vorschriften ist so nicht ganz schlüssig:
Da Sie offenbar im sogenannten Außenbereich sind, brauchen Sie in Bayern unabhängig von der Größe für jedes Nebengebäude eine Baugenehmigung. Diese ist derzeit nicht erteilt und wird nach dem Willen des Sachbearbeiters auch nicht erteilt werden. Ein Bauen ohne Baugenehmigung ist daher nicht möglich und Sie müssten über das Widerspruchsverfahren die gerichtliche Entscheidung anstreben.
Auch dort wird zunächst formal auf das Fehlen der Baugenehmigung abgestellt werden. Sie können sich nicht darauf berufen, dass das Carport ja genehmigt und die Garage damit genehmigungsfrei sei. Auch werden Sie damit nicht gehört werden können, dass dann die Gesamtlänge von 9m überschritten werden darf, solange die Einzelkomponenten ansich genehmigungsfrei wären - denn mit dieser Idee könnten Sie dann theoretisch unendlich viele Anbauten erstellen.
Die einzig derzeit bestehende Möglichkeit wäre darauf abzustellen, dass es die Ersetzung von Altbau darstellt, woibei Sie dann aber die Ausmaße und Formnen an die Altbauten angleichen müssten. Ob das wirklich sinnvoll und wünschenswert ist, wage ich zu bezweifeln.
Diesyes wäre nach Ihrer Sachverhaltsschilderung die einzige Möglichkeit.
Aber auch dann müssen Sie damit rechnen, dass der Sachbearbeiter es anders sieht, so dass Sie dann Widerspruch- und Klageverfahren einleiten müssen.
Und wenn Sie dann im Verfahren wahrheitsgemäß vielleicht vortragen müssen, dass die erforderliche Erklärung des Nachbarn ohne Probleme beigebracht werden könnte, Sie es aber einfach nicht wollen, ...... könnte es sein, dass der Richter dann etwas ablehnend reagiert.
Daher meine Eingangsüberlegung: Lassen Sie es und bringen Sie die Erklärung bei. In ein, zwei Wochen ist es vergessen und billiger bekommen Sie es niemals.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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