Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich muss nach § 7 Abs. 3 S.1 BUrlG
der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.
In Ihrem Fall stellt Ihre Krankheit einen rechtfertigenden Grund dar, eine Übertragung des Resturlaubs 2006 auf das Kalenderjahr 2007 vorzunehmen.
Allerdings schreibt § 9 Abs.3 S.3 BUrlG
weiter vor, dass der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss.
Dies bedeutet:
Kann der Urlaub wegen Krankheit oder Unfall während des Übertragungszeitraums nicht genommen werden, verfällt der Anspruch. Sie müssen also bis zum 31.03.2007 den restlichen Jahresurlaub 2006 nehmen, sonst verfällt dieser.
Etwas anderes ergibt sich aber, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine günstigere Regelung getroffen wurde.
Für das Jahr 2007 steht Ihnen noch der volle Urlaub in Höhe von 27 Tagen zu, da durch ärztliche Zeugnisse nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird.
Ergänzend möchte ich auf folgendes hinweisen. Meine Auskunft umfasst wesentliche Gesichtspunkte die im geschilderten Fall allgemein zu beachten sind. Daneben können weitere Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem ganz anderen Ergebnis führen können. Deshalb sind verbindliche Empfehlungen darüber, ob und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung einen Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Vetter
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 30.01.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Vetter,
herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Da mein Arbeitgeber meinen Jahresurlaubsanspruch prozentual um die "Fehlmonate" kürzen möchte (d.h. 3/12 = ca. 7 Tage weniger in 2006 und 2/12 = ca. 5 Tage weniger in 2007) wäre es für mich besonders wichtig, den Artikel/Paragraphen aus dem BUrlG benennen zu können, der besagt, dass ich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub = 27 Tage habe. Können Sie mir hier bitte nochmal weiterhelfen?
Besten Dank!
Sehr geehrte Ratsuchende, ich möchte Ihnen § 9 BUrlG
zitieren.
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Ich erlaube mir noch eine Korrektur:
In der oberen Passage soll es richtigerweise § 7 Abs.3 S.3 BUrlG
heißen.
Mit freundlichen Grüßen