Mietvertrag - Schönheitsreparaturen
| 12.03.2013 17:06
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
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Zusammenfassung: Es geht um die Gültigkeit von Renovierungsklauseln im Mietvertrag.
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
unser Mietvertrag enthält folgende Bestimmungen zu Schönheitsreparaturen:
"Der Mieter erhält die Wohnung in vollständig renoviertem Zustand. Er ist zur Durchführung der Schönheitsreparaturen [..] verpflichtet. [..] Üblicherweise werden die Schönheitsreparaturen nach Ablauf folgender Fristen fällig sein: in Küchen u Nassräumen nach 3 Jahren, in Wohn/Schlafräumen nach 5 Jahren, in Nebenräumen nach 7 Jahren. Maßgeblich ist jedoch der [..] tatsächliche Renovierungsbedarf. Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser sich an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt. Grundlage der Kostenberechnung ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs, wobei der Mieter niedrigere Kosten durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines von ihm ausgewählten Malerfachbetriebs nachweisen kann. Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel [..] wie folgt: Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 66%, Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück, 40% [..]. Der Mieter ist zum Nachweis berechtigt, dass [..] entsprechend verlängerte Renovierungsfristen zugrunde zu legen zu sind."
Ich bitte um kurze Beantwortung meiner Fragen bevor wir den Mietvertrag unterzeichen:
-Die Bestimmungen stammen lt Makler aus einem Standard-Mietvertrag. Sind alle Bestimmungen wirksam? (Renovierungsfristen; Beteiligung an den Renovierungskosten, obwohl die im Fristenplan vorgesehenen Zeiten noch nicht abgelaufen sind; Einholung eines Kostenvoranschlags)
-Sind wir als Mieter berechtigt, die anfallenden Reparaturen in Eigenarbeit auszuführen?
-Müssen wir bei Auszug (beispielsweise nach 2 J.) die anteiligen Renovierungskosten tragen oder können wir die Wohnung (in Eigenarbeit o. über einen Malerfachbetrieb) in einen renovierten Zustand instandsetzen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
-- Einsatz geändert am 12.03.2013 17:13:45