Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern eine einvernehmliche Regelung wohl micht mehr möglich erscheint, werden Sie hier eine gerichtliche Entscheidung des Familiengerichtes herbeiführen müssen.
Dabei sollte allein auf das Kindeswohl und die Belastung eines erneuten Umzuges abgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
21.01.2007 | 01:14
BEsteht die Möglichkeit im Rahmen eines Verfahrens den Umzug auszusetzen bis eine Entscheidung getroffen wurde oder ist die Entscheidung zeitlich unabhängig vom Umzug. Muss ich den Umzug erst zulassen und dann die Kinder zurückholen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21.01.2007 | 10:30
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zunächst im Wege der einstweiligen Anordnung beantragen.
Dabei handelt es sich um ein Eilverfahren, so dass Sie unter Umständen gereade wegen des drohenden Umzuges rechtzeitig eine Entscheidung dahingehend erhalten, dass die Kinder bei Ihnen bleiben können.
Sie können direkt beim Familienrecht diesen Antrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle