Sehr geehrte Fragestellerin,
Handwerker, die Ihre Dienste gegenüber Verbrauchern anbieten, haben die Kosten inkl. Mehrwertsteuer anzugeben § 1 PAngV. Sie können daher als Verbraucher darauf vertrauen, dass es sich bei einem Angebot eines Handwerkers bezüglich der Stundensätze um Kosten inkl. Mehrwertsteuer handelt.
In Ihrem Falle hat dies der Handwerker zusätzlich telefonisch bestätigt.
Wenn Sie dem Handwerker darüber hinaus mitgeteilt haben, dass Sie nur seine Leistungen bis maximal € 9.500,00 in Anspruch nehmen möchten, hätte dieser, wenn absehbar war, dass das Budget nicht ausreicht, Sie darüber informieren müssen, damit Sie dann entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Nach Ihrer Schilderung ist dies nicht erfolgt.
Daher gehe ich davon aus, dass Sie dem Handwerker maximal die von Ihnen genannte Kostenobergrenze schulden.
In einem möglichen Rechtsstreit kommt es dann jedoch auch darauf an, was Sie von den getroffenen Vereinbarungen beweisen können. Dies kann von hier nicht beurteilt werden und bedarf einer näheren Prüfung.
Ich rate Ihnen daher zu folgendem: Teilen Sie dem Handwerker mit, dass Sie bereit sind die als Maximalkosten vereinbarte Summe vom € 9.500,00 zu zahlen. Er möge Ihnen darüber eine Schlussrechnung stellen oder anderweitig erklären, dass weitere Forderungen nicht erhoben werden. Andernfalls würden Sie die Rechnungen der Handwerkskammer vorlegen, die für solche Fälle Ombudsmänner hat, die bei Streitigkeiten über Rechnungen vermitteln.
Spätestens wenn die Gegenseite einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, sollten Sie jedoch selbst einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen. Dieser kann dann Ihre Unterlagen einsehen und gegebenenfalls mit der Gegenseite zu einer Einigung kommen. Sollten sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese grundsätzlich die Kosten eines von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts und, wenn nötig, auch die Kosten eines Rechtsstreits.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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