Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Wohnwert ist als fiktives Einkommen grds. anrechenbar, weil es Sie - durch das kostenlose Wohnen - einen Vermögenswert erhalten.
Sollten Sie eine angemessene Miete für Ihr Wohnen zahlen, dann haben Sie keinen Vermögenswert kostenlos erhalten. Es fällt kein Wohnwert an.
Wenn Ihre Frau und / oder Ihr Sohn von Ihnen Miete einnehmen, so müssen diese Mieteinnahmen u.U. steuerlich angemeldet werden. Hier sollten Sie sich vorher von einem Steuerberater beraten lassen.
Grundsätzlich können Sie Ihr Einkommen auf Dritte übertragen. Sie müssen aber den Unterhalt zahlen können.
Außerdem: Die Frage ist ob Ihr Vorgehen rechtlich haltbar ist, nämlich ob das Eigentum auf eine Dritte Person mutwillig übertragen wurde, damit Sie weniger Unterhalt zahlen müssen. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, daß Ihr Vorgehen "mutwillig" war, so könnte man Ihnen das Einkommen trotzdem (fiktiv) anrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt