Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Nach meiner Einschätzung sind Sie hier grundsätzlich im Recht. Die (möglicherweise) eingeschaltete Warnlampe des Reinigungsfahrzeugs allein führt nach m. E. nicht dazu, dass Sie eine Teilschuld an dem Unfall tragen. Entscheidend ist, dass Sie den Unfall offensichtlich gar nicht hätten verhindern können, da die Straße nicht einsehbar war und Sie auch vorfahrtsberechtigt waren.
Sollte ein Gericht über diese Frage zu entscheiden haben, so kann es allerdings passieren, dass der Versicherung Recht gegeben wird, da Sie sich grundsätzlich auch die 20 prozentige Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs anrechnen lassen müssen. Es wird in einem solchen Verfahren auch auf die konkrete Situation ankommen und auf die Beweislage.
Insbesondere dann, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht verfügen, sollten Sie sich weiter anwaltlich beraten lassen und die Versicherung auf den Restbetrag gerichtlich in Anspruch nehmen.
Ohne Rechtsschutz kommt es darauf an, ob Sie bereit sind, das Restrisiko zu tragen, dass Ihnen das Gericht die Betriebsgefahr anrechnet oder die Beweissituation für Sie nicht optimal ist.
Im Zweifel würde ich Ihnen aber zur Klage raten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in dieser Angelegenheit!
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de