Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können und dürfen nicht nachträglich den Arbeitsvertrag so abändern, damit er dann den Wünschen der GmbH entspricht.
Es muss genau DER Arbeitsvertrag vorgelegt werden, der damals gültig gewesen ist, als der Versicherungsvertrag geschlossen worden ist.
Keineswegs dürfen Sie den Vertrag nun nachträglich „modifizieren", um Vorteile erlangen zu wollen. Neben zivilrechtlichen Rückzahlungsansprüchen wird dann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ebenso wahrscheinlich wie eine Überprüfung der Zuverlässigkeit.
Daher kann man nur dringend davon abraten, nun im Nachhinein zu versuchen, etwas im Arbeitsvertrag zugunsten des Geschäftsführers, aber zulasten des Versicherers ändern zu wollen – eine solche Änderung wäre nur für die Zukunft im Wege der Vertragsänderung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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