Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Gemäß § 75 I 1 VVG
stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Versicherten zu, mit der Folge, daß pfändbare Ansprüche vorhanden sind und die durch eine Pfändung gemäß § 829 ZPO
möglicherweise zu erfassen sind.
Der Versicherte hat gemäß § 75 II VVG
, § 7 Nr. 1 S. 2 AHB nicht die Befugnis hat, die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auszuüben.
Sie sind Versicherungsnehmer unabhängig davon ob Ihr Bruder Halter des Kraftfahrzeuges ist. Die Forderung in Höhe von € 7.000,-- steht Ihnen zu und nicht Ihrem Bruder. Da Sie bei Ihrer Citibank noch einen Kredit zu begleichen haben, kann sich die Bank an Ihnen schadlos halten, das heißt die Bank kann die erstattete Summe von € 7.000,-- für sich in Anspruch nehmen.
Die Citibank hat in diesem Falle korrekt gehandelt. Sofern das Geld nicht auf dem Inkassokonto überwiesen worden wäre, könnte die Citibank gegen Sie gerichtlich vorgehen und den Betrag pfändenlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Walden
Diese Antwort ist vom 10.01.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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