Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Vorab: Sofern Ihr Verkäufer als Unternehmer einzustufen ist, haben Sie nach dem fernabsatzrecht ein mind. zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Grundsätzlich ist es so, dass Sie einen Vertrag mit dem Anbieter über das, was in der Artikelbeschreibung drin stand, geschlossen haben. Wenn dort also angegeben war, dass es sich bei dem Angebot nur um Zubehör handelt, gilt erst einmal der Vertrag.
Nun stellt sich allerdings die Frage, wie die Tatsache zu bewerten ist, dass der Artikel in der falschen Kategorie eingestellt war. Dies kann durchaus als Indiz gesehen werden, dass hier ggf. bewusst versucht wurde, die Käufer zu täuschen. Dies müssen Sie allerdings beweisen. Hat der Verkäufer vielleicht auch noch andere Zubehörteile in die falsche Kategorie gestellt?
Dass Ebay selber sich in seinen AGB’s Schritte vorbehält bei falscher Einstellung, hat mit Ihrem Anspruch zunächst nichts zu tun, da es höchst umstritten und auch fraglich ist, ob dieses AGB’s auch zwischen Verkäufer und Käufer gelten.
Ebenso hilft Ihnen die Kontaktaufnahme Minuten vor Auktionsende und nach Beendigung nicht viel weiter, da der Verkäufer nicht verpflichtet ist, das Ende seiner Auktionen „live“ mitzuverfolgen.
Ich denke also, dass Sie, wenn der Verkäufer Unternehmer ist, den Vertrag widerrufen können. Sollten die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sein, müsste nach einer Anfechtungsmöglichkeit gesucht werden, die hier in der arglistigen Täuschung liegen kann. Diese Anfechtung müssen sie ggü. dem Verkäufer erklären. Wenn insgesamt der Eindruck gerechtfertigt ist, dass er hier arglistig täuschen wollte, haben Sie gute Chancen. Allein die Tatsache, dass der Artikel in eine falsche Kategorie eingestellt war, reicht meines Erachtens aber noch nicht aus.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -