Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
1.) Muss ich die rund 500 EUR für 2009-2011 wirklich zahlen ? Ist doch nicht meine Schuld, daß die Zähler vertauscht wurden !? Bei einer Familie mit 3 Kindern muss man jeden Cent umdrehen !
Eine Korrektur der Abrechnungen Ihres Stromversorgers ist möglich, leider auch zu Ihren Ungunsten. Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass Sie den Fehler nicht zu verantworten haben.
2.) Oder sind die Rechnungen schon verjährt etc ?
Die Rechnungen sind noch nicht verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresschluss ab Abrechnungsdatum. Abrechnungen, für das Jahr 2009 würden somit zum 31.12.2012 verjähren.
3.) Gibt es irdendwelche Möglichkeiten, die Rechnung nicht zahlen zu müssen, da es nicht meine Schuld ist, daß der Zähler vertauscht war.
Sie könnten die Ablesewerte anzweifeln, und die Ableseprotkolle verlangen. Anschließend sollten Sie die Werte auf Richtigkeit überprüfen. Weiterhin könnten Sie mit dem Stromversorger über eine ratenweise Zahlung verhandeln.
4.) In der Rechnung (2009-2011) steht drin:
Korrekturrechnung für die stornierte Rechnung Nr. xxxxx
Ich habe nie ein Schreiben erhalten, daß die Rechnung storniert worden sei oder warum sie storniert sei. Nur auf telef. Nachfrage habe ich erfahren, daß der lokale Netzbetreiber ein Stromzählertausch etc gemeldet habe.
Also ein offizielles Stornierungsschreiben habe ich nicht erhalten. Spielt dies eine Rolle ???
Ja, Sie sollten auf eine schriftliche Erklärung bestehen. Ob Sie die Lastschrift einstweilen zurückgeben, müssten Sie entscheiden, Sie haben dafür 6 Wochen ab Buchungsdatum auf Ihrem Konto Zeit.
5.) Kann ich noch aus Vorjahren (2003 2008) Nachberechnungen bekommen ? Oder sind diese schon verjährt ? Hinweis: Die Jahresabrechnungen kamen immer zur Jahresmitte für den Zeitraum der vorangegangenen 12 Monate.
Nein, diese Forderungen sind verjährt. Dem Stromversorger ist hier grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so dass die kurze dreijährige Verjährungsfrist gilt.
6.) Ab 04-2011 habe ich einen neuen alternativen Stromversorger, der sich noch nicht gemeldet hat betreff Nachzahlung/Nachberechnung etc.
Ist hier irgendetwas zu beachten ?
Nein, ich würde an Ihrer Stelle abwarten, ob eine Nachberechnung kommt. Allerdings sollten Sie in der nächsten Abrechnung die Richtigkeit des Stromzählers überprüfen.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragemöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Herrmann
Rechtsanwältin
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Ramona Herrmann, Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 27.11.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen