Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
Durch die langjährige Mehrarbeit dürfte sich Ihr Arbeitsvertrag stillschweigend verändert haben. Zwar war die vorherige Befristung aufgrund der personellen Engpässe rechtmäßig und lief jeweils zu den angegebenen Zeiten aus. Da Ihr AG Sie jedoch weiterhin faktisch im Sinne einer 3/4 Stelle beschäftigt und dies sogar in der Lohnabrechnung dokumentiert hat, ist von der zuvor genannten Vertragsänderung auszugehen.
Dem würde auch nicht entgegenstehen, wenn der Vertrag zu seiner Änderung die Schriftform voraussetzt.
Ein entsprechendes Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall wurde kürzlich vom LAG Hamm entschieden (Urteil vom 04.05.2006, Az.: 8 Sa 2046/05).
Sie sollten also auf der 3/4 Stelle bestehen. Weigert sich Ihr AG allerdings, bleibt Ihnen nur eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit. Für diesen Fall sollten Sie sich dann jedoch anwaltlicher Hilfe versichern. Gerne können Sie sich diesbezüglich auch an meine Kanzlei wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen in jedem Fall viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt