Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
• Macht es Sinn, zuvor der Werkstatt einen Mahnbescheid zu schicken?
Nein, das geht so einfach nicht. Nur, wenn es um eine finanzielle Forderung geht, macht ein Mahnbescheid Sinn. Hier geht es aber noch um die Nachbesserung.
• Gibt es Aussicht auf eine schnelle gerichtliche Entscheidung, oder wird ein Gericht erst einen Gutachter hinzuziehen, der klären soll, seit wann die 2 benannten Defekte bestehen?
Egal wie viel oder wenig umfangreich die Sache ist, die deutschen Gerichte sind sehr sehr langsam. Schnell wird hier also leider nichts gehen.
• Muss ich anders als durch meine Lebensgefährtin als Zeugin beweisen, dass die Defekte durch die Werkstatt verursacht wurden?
Nein, das passt schon so.
• Kann ich ohne Hinzunahme eines Anwaltes Privatklage auf Schadenersatz führen?
Ja, das geht. Solange Sie unter 5.000 Euro bleiben, besteht kein Anwaltszwang.
• Wenn ja, an wen genau ist diese zu richten und welche Formerfordernisse muss ich genau einhalten? (bitte vollständige Aufzählung: Struktur der Klageschrift, Berufung auf welche Paragrafen? obligate Punkte, u.a.)
Das führt jetzt alles zu weit und ist nicht mehr abgedeckt vom Einsatz. Aber bei Google finden Sie alles erforderlich dazu.
• Kann ich den Gerichtsort (meinen Wohnort) bestimmen?
Der Gerichtsstand wird wohl beim Vertragspartner liegen.
• Kann ich Schadenersatz wegen zur Zeit eingeschränkter beruflicher Nutzbarkeit meines Gerätes fordern?
Ja, man kann entgangenen Gewinn geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt