Sehr geehrter Fragesteller,
Ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gern wie folgt beantworten möchte.
1.
Sie geben an, dass Sie an einer roten Ampel standen, und ein anderer Pkw von hinten aufgefahren ist.
In derartigen Fällen ist in der Regel von einer Alleinhaftung des Auffahrenden auszugehen (LG Hamburg, Urt. v. 16.08.2002 – 331 S 43/02
). Das heißt, der Fahrer des auffahrende Pkw ist allein für den Unfall verantworlich.
Daher haben Sie sowohl gegen den Fahrer (§ 18 StVG
) als auch gegen den Halter (§ 7 StVG
) sowie gegen dessen Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens.
2.
Da Sie Ihre Schadensersatzansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Halters des gegnerischen Fahrzeugs geltend machen können, ist diese zunächst direkt anzuschreiben und zur grundsätzlichen Anerkennung der Haftung und zum Ersatz des entstandenen Schadens aufzufordern. Dabei sollten Sie auch bereits eventuell vorhandene Zeugen benennen.
Sollten Sie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nicht kennen, können Sie diese beim "Zentralruf der Autoversicherer" erfragen (0800 / 25 026 00). Hierfür benötigen Sie den Namen des Halters des Unfallgegners sowie das Kfz-Kennzeichen.
3.
Grundsätzlich nmüssen Sie zur Verfolgung Ihrer Ansprüche sowohl den Umfang des Schadens (Reparaturkosten) als auch die Unfallursächlichkeit beweisen.
Hinsichtlich des Unfallherganges kommt Ihnen hier aber der sog. "Beweis des ersten Anscheins" zu Gute. Nach dieser Beweiserleichterung spricht der "erste Anschein" dafür, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft herbeigeführt hat (BGH, Urt. v. 16.01.2007 - VI ZR 248/05
). Das heißt, Sie müssen lediglich beweisen, dass der Unfallgegner überhaupt aufgefahren ist, also dass ein "Auffahrunfall" vorlag. Das Verschulden des Unfallgegners wird dann vermutet.
4.
Darüber hinaus sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden
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Diese Antwort ist vom 02.10.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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